DIE WIDERUFSBELEHRUNG BEI MAKLERVERTRÄGEN
Nicht selten sorgt die Widerrufsbelehrung für Verunsicherung. Verständlicherweise, denn: Fragt ein Interessent bei eingefügtem Immobilienangebot nach weiterführenden Informationen – zB einem Exposé – oder nach einem Besichtigungstermin, erhält der Kunde zu allererst eine Widerrufsbelehrung. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und was zu beachten ist.
WIESO ERHALTE ICH EINE WIDERRUFSBELEHRUNG?
Ab dem 13. Juni 2014 ist das neue Widerrufsrecht in Kraft getreten, welches vor allem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften – auch per Telefon, die ohne persönliche Anwesenheit der Vertragsbeteiligten erfolgen (zB Online) – vor übereilten Vertragsabschlüssen schützen soll. Demnach haben Verbraucher die Gelegenheit, einen geschlossenen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen zu widerrufen.
WIE ENTSTEHT EIN MAKLERVERTRAG?
Ein Maklervertrag entsteht immer dann, wenn der Auftraggeber – in vielen Fällen der Interessent für eine Immobilie – den Makler beauftragt für ihn tätig zu werden. Diese Tätigkeit umfasst die Vermittlung eines Vertrags oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Im Gegenzug verspricht der Auftraggeber dem Immobilienmakler bei erfolgreicher Tätigkeit die Zahlung einer Provision.
Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten) abgeschlossen werden.
Beispiel für den Abschluss eines Maklervertrags durch schlüssiges Verhalten:
Ein Interessent meldet sich auf das inserierte Angebot eines Maklers und wünscht ein Exposé oder einen Besichtigungstermin. Der Makler übersendet dem Interessenten weiterführende Informationen zur Immobilie mit dem Hinweis einer Provision. Aufgrund dieser Information und dem Wissen vereinbart der Interessent einen Termin zur Besichtigung.
IST EIN MAKLERVERTRAG KOSTENPFLICHTIG?
Ein Maklervertrag an sich ist kostenfrei. Bei der Provision handelt es sich um ein erfolgsabhängiges Honorar für den Makler. Erst mit dem erfolgreichen Vertragsschluss ist diese Provision verdient und zur Zahlung fällig.
Besteht nach einer Besichtigung kein Interesse mehr an einer Immobilie muss trotz des bestehenden Maklervertrags keine Provision gezahlt werden.
WIESO ERHALTE ICH DIE WIDERRUFSBELEHRUNG?
Wir nehmen die Rechte unserer Kunden sehr ernst und halten uns an geltende Gesetze. Daher sind wir als Immobilienmakler dazu verpflichtet, umfassend über das Widerrufsrecht zu informieren und dies zu dokumentieren.
BIN ICH AN DIE 14-TÄGIGE FRIST GEBUNDEN?
Nein, nicht zwangsläufig. Der Kunde wünscht idR sofort Informationen über die Immobilie. Um diese nicht erst in 14 Tagen, sondern sofort zu erhalten, kann der Kunde mit der Widerrufsbelehrung erklären, dass der Makler für ihn sofort tätig werden darf. In diesem Fall muss der Kunde erklären, dass ihm bewusst ist, dass er sein gesetzliches Widerrufsrecht verliert, wenn der Makler seinen Vertrag vollständig erfüllt hat und es zum Abschluss eines Hauptvertrags kommt.
WIE KANN ICH EINEN MAKLERVERTRAG WIDERRUFEN?
Sie können den Maklervertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist oder Sie gewünscht haben, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt. Als Muster können Sie folgenden Text verwenden:
Ich (Name, Anschrift) widerrufe meinen Vertrag, den ich am (Datum) mit Ihnen geschlossen habe. Ich mache damit vom Widerrufsrecht Gebrauch, das mir laut BGB zusteht. Ich bitte darum, meinen Widerruf entsprechend zu bestätigen, auch wenn eine Zustimmung Ihrerseits nicht erforderlich ist.
(Ort und Datum) (Unterschrift von Ihnen)